Für ein besseres Gefühl bei Ihrer Steuererklärung

Und alle Jahre wieder... flattert die Steuererklärung ins Haus. Was gilt es beim Ausfüllen der Unterlagen alles zu beachten? Die folgenden Tipps helfen beim effizienten und optimierten Erledigen.

Die Steuererklärung auszufüllen, gehört meist nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen – infolge des Aufwands, aber auch, weil dabei nicht selten ein etwas ungutes Gefühl bzw. eine gewisse Unsicherheit zurückbleiben: Ist wirklich alles korrekt eingetragen und habe ich alle möglichen Abzüge ausgeschöpft?

Gut vorbereitet
Mit guter Vorarbeit wird die eigentliche Aufgabe schon ein Stück leichter: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Belege für Ihre Einkünfte, Ausgaben und Investitionen sorgfältig aufbewahren. Die Zins- und Kapitalausweise für Ihre Konten und Depots bei der acrevis Bank AG stellen wir Ihnen jeweils anfangs Jahr per Post zu. Falls Sie die Vorzüge des E-Banking nutzen, finden Sie die entsprechenden Steuerauszüge komplett und übersichtlich im acrevis E-Banking in der Rubrik «E-Dokumente».

Einkommen und Vermögen
Die Einkommenssteuern machen in der Regel die grösste Position der Steuerrechnung aus. Auch auf Vermögen wie beispielsweise Liegenschaften, Wertschriften, Bargeld, Kontoguthaben oder den Rückkaufwert von beispielsweise Lebensversicherungen werden Steuern erhoben.

Abzugsmöglichkeiten nutzen
In der Steuererklärung sind zahlreiche verschiedene Abzüge möglich. Sie auszuschöpfen lohnt sich: Das steuerbare Einkommen, das massgebend ist für die Berechnung der Einkommenssteuer, berechnet sich aus Ihren gesamten Einkünften minus diese Abzüge. Eine allgemeine, das heisst für alle steuerpflichtigen Personen gültige Auflistung aller relevanten Abzüge ist an dieser Stelle nicht möglich – diese hängt stark von der jeweiligen individuellen Situation ab.

  • berufsbedingte Auslagen wie Kosten für Arbeitsmittel, Berufskleidung, Fachliteratur, Weiterbildungen oder berufsbezogene Mitgliedschaften
  • Kosten für berufliches Pendeln und auswärtige Verpflegung
  • Pauschalabzug für Selbständigerwerbende, z.B. Büromiete, Abschreibungen auf Werkzeuge und Fahrzeuge
  • Beiträge an die Säule 3a und (unter bestimmten Bedingungen) auch an die Säule 2 (freiwilliger PK-Einkauf)
  • Kinderbetreuungskosten für Kindertagesstätten etc.
  • Krankenkassenprämien; selbst bezahlte Gesundheitskosten (Behandlungen, Medikamente, therapeutische Massnahmen); Zahnarztkosten
  • gemeinnützige Spenden oder Spenden an politische Parteien
  • werterhaltende Unterhaltskosten für Wohneigentum, Gartenunterhalt
  • Schuldzinsen z.B. für Darlehen, Kleinkredite oder Hypotheken – dabei kann sich eine indirekte Amortisation über die Säule 3a steuerlich lohnen
  • Depot- und Safegebühren sowie allfällige Kosten für das Steuerverzeichnis Ihrer Vermögensverwaltung

Weitere Informationen rund um mögliche Abzüge finden sich auf den Websites oder in den jeweiligen Wegleitungen der kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltung. Es kann auch Sinn machen, bei konkreten Fragen oder Unklarheiten direkt bei der zuständigen Steuerverwaltung nachzufragen respektive eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater aufzusuchen. Und liegt die Steuerveranlagung dann vor, lohnen sich auch hier ein genauer Blick und gegebenenfalls eine Einsprache.

Frist einhalten
Im Kanton St. Gallen müssen Privatpersonen die vollständig ausgefüllten Unterlagen bis spätestens zum 31. März einreichen. Dies ist in Papier- oder elektronischer Form möglich. Für Selbständigerwerbende gelten abweichende Fristen. Falls nötig, kann innerhalb der gesetzten Frist eine Fristverlängerung beantragt werden. Oftmals ist dies ganz unkompliziert über ein Online-Formular möglich.