Steuern easy gemacht: Tipps für deine erste Steuererklärung
Zum ersten Mal eine Steuererklärung auf dem Pult? Kein Grund für Stress! Mit diesen Tipps holst du das Maximum heraus – verständlich erklärt und direkt anwendbar. So wird aus «mühsam» ganz schnell «lohnend».
Warum Steuern zahlen nicht nur lästig ist… Die erste Steuererklärung kann ganz schön einschüchternd wirken: viele Formulare, Fristen, Fachbegriffe. Aber keine Panik – wer ein paar Grundregeln beachtet, kann bares Geld sparen. Und genau darum geht’s: Wer seine Finanzen im Griff hat, startet selbstbewusster ins Erwachsenenleben.
Gerade für junge Erwachsene, die zum ersten Mal selbst eine Steuererklärung ausfüllen, ist ein bisschen Wissen viel wert. Die gute Nachricht: Es ist weniger kompliziert, als es aussieht. Und mit unseren Tipps bist du bestens vorbereitet.
Wann geht es los mit den Steuern?
Wann beginnt die Steuerpflicht? Ab dem Kalenderjahr nach dem 18. Geburtstag. Als Beispiel: Du wirst im Juli 2026 achtzehn → deine Steuerpflicht beginnt am 1. Januar 2026, du musst also deine erste Steuererklärung im Frühjahr 2027 für das Jahr 2026 ausfüllen. Und das unabhängig vom Ausbildungsstatus: Auch als Lernender, Studentin oder in einem Zwischenjahr bist du steuerpflichtig, wenn du Einkommen erzielst (z. B. durch Arbeit, Nebenjobs oder Zinsen).
Wann musst du effektiv Steuern zahlen? Du musst eine Steuererklärung ausfüllen, wenn du:
- ein Einkommen erzielst, z. B. durch Arbeit, Praktika oder selbständige Tätigkeit
- Vermögen besitzt, das über dem Freibetrag liegt (z. B. grössere Sparkonten, Wertschriften, Liegenschaften)
- erwachsen bist und nicht mehr bei den Eltern versteuert wirst
Gut zu wissen: Wenn du noch in Ausbildung bist und nur geringes Einkommen erzielst, kann es sein, dass keine oder nur sehr geringe Steuern fällig werden. Eine Steuererklärung musst du aber trotzdem einreichen, sobald du offiziell steuerpflichtig bist.
Tipp 1: Verschaff dir zuerst einen Überblick
Bevor du loslegst, brauchst du ein paar Unterlagen. Hier eine einfache Checkliste für die Steuererklärung:
- Lohnausweis von deinem Arbeitgeber
- Kontoauszüge von deiner Bank oder deinem Vorsorgeanbieter für deine Säule 3a
- Versicherungsnachweise (z. B. Krankenkassenprämien)
- Ausbildungsnachweise (z. B. Immatrikulationsbestätigung von deiner Schule)
- Nachweis zu Spenden oder Vereinsbeiträgen
- Mietvertrag oder Nachweis zu Wohnkosten (bei einer eigenen Wohnung)
Am besten legst du dir im Laufe des Jahres einen Ordner – physisch oder digital – an, in dem du alle relevanten Unterlagen sammelst. Das spart dir Zeit und Nerven, wenn im Frühling die Steuerunterlagen in den Briefkasten flattern und du nicht erst dann mühsam alles zusammensuchen musst.
Tipp 2: Nutze kostenlose Online-Tools
In den Kantonen St.Gallen, Schwyz und Zürich, in denen die acrevis Bank mit ihren acht Niederlassungen zu Hause und tätig ist, kannst du deine Steuererklärung elektronisch ausfüllen:
- Gallen: über das Online-Tool eTax SG [https://etax.sg.ch/]
- Zürich: über ZHprivateTax [https://www.services.zh.ch/basis/login?application=ZHprivateTax]
- Schwyz: über das Online-Portal eSteuern SZ [https://www.sz.chetax]
Diese Programme sind kostenlos, führen dich Schritt für Schritt durch die Eingabe und prüfen automatisch auf Vollständigkeit. Viele Abzüge (siehe nächster Tipp) sind dabei bereits vorgemerkt oder werden zum Ausfüllen angezeigt – du musst sie nur prüfen bzw. ergänzen und bestätigen.
Tipp 3: Hol dir, was dir zusteht, mach Abzüge geltend
Seien wir ehrlich: Niemand zahlt wirklich, wirklich gern Steuern. Und vor allem zahlt sicher niemand gerne zu viel Steuern. Oft bleibt nämlich bares Geld liegen, weil mögliche Abzüge nicht bekannt sind und darum in der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Hier die wichtigsten, auf die junge Erwachsene achten sollten:
- Kosten für Berufsauslagen: Wenn du zur Arbeit pendelst oder auswärtig isst, kannst du diese Kosten abziehen, konkret:
- Fahrkosten zum Arbeitsort: ÖV-Abo, Kilometergeld bei Auto, Motorrad oder E-Bike
- Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, wenn der Arbeitsweg eine Heimkehr über Mittag unzumutbar macht
- Arbeitskleidung / Berufswerkzeuge wie z. B. Sicherheitsschuhe oder Werkzeug (wenn sie nicht vom Arbeitgeber gestellt werden)
- Aus- und Weiterbildungskosten: Auch deine Ausbildung kann steuerlich geltend gemacht werden – so lassen sich z. B. Kosten für Lehrmittel, Semester- und Prüfungsgebühren oder Kurse abziehen.
- Säule 3a: Falls du bereits in die gebundene Vorsorge mit einem 3a-Konto [Link] oder einer 3a-Wertschritenlösung [Link] eingezahlt hast und so schon heute für die Zukunft vorsorgst, kannst du den Betrag voll abziehen (maximal rund 7056 Franken für Angestellte im Jahr 2026).
- Versicherungsprämien: Ein Teil deiner Krankenkasse und anderer Versicherungen ist ebenfalls abzugsfähig.
- Spenden: Unterstützt du ein Hilfswerk oder einen gemeinnützigen Verein? Auch das ist abzugsfähig bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens.
Viele Abzüge werden pauschal gewährt (z. B. bei den Berufskosten), Du kannst aber höhere effektive Kosten mit Belegen nachweisen, um mehr abzuziehen. Wichtig ist dabei:
- Immer Quittungen und Nachweise aufbewahren – dafür hast du ja einen Ordner angelegt 😊
- Im Zweifelsfall eintragen – das Steueramt kann Abzüge streichen, aber nicht ergänzen
Tipp 4: Wenn du noch bei den Eltern wohnst
Auch wenn du bereits arbeitest, aber noch zu Hause wohnst, kannst du selbst eine eigene Steuererklärung einreichen. Wichtig ist:
- Melde dein Einkommen separat.
- Prüfe mit deinen Eltern ab, wer welche Abzüge geltend macht (z. B. Ausbildungszulagen, Krankenkassenprämien). Denn: Doppelabzüge gehen nicht – aber mit einer guten Absprache holt ihr gemeinsam das Beste heraus.
Tipp 5: Fristen nicht verpassen oder rechtzeitig verlängern
Die Steuererklärung musst du in den Kantonen St. Gallen, Schwyz und Zürich in der Regel bis am 31. März einreichen. Wenn du diese Deadline nicht schaffst, ist das kein Drama, denn du kannst eine sogenannte Fristverlängerung beantragen. Je nach Kanton gelten dabei unterschiedliche Regeln:
Kanton St.Gallen
- Ordentliche Frist bis am 31. März
- Eine Verlängerung ist möglich und bis am 30. Juni kostenlos
- Beantragen kannst du die Fristverlängerung online über eTax SG respektive per E-Mail oder telefonisch beim zuständigen Gemeindesteueramt
- Weitere Verlängerungen über den 30. Juni hinaus sind nur auf Gesuch und mit Begründung möglich. In der Regel wird dafür eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Kanton Schwyz
- Ordentliche Frist bis am 31. März
- Eine Verlängerung ist in der Regel bis am 30. September möglich
- Beantragen kannst du die Fristverlängerung über das Online-Portal eSteuern SZ oder schriftlich bei der zuständigen Gemeindesteuerverwaltung
- Einige Gemeinden im Kanton Schwyz haben eigene Fristen oder Vorgaben – bei Unsicherheit fragst du am besten direkt bei der Gemeinde nach.
Kanton Zürich
- Ordentliche Frist bis am 31. März
- Eine Verlängerung ist bis 30. November möglich
- Beantragen kannst du die Fristverlängerung online über ZHprivateTax oder per Post, E-Mail oder telefonisch beim Gemeindesteueramt
- Eine Verlängerung bis am 30. November ist kostenlos. Für Fristverlängerungen darüber hinaus kann eine Gebühr erhoben werden.
- Wichtig für alle drei Kantone: Die Fristverlängerung für die Steuererklärung muss grundsätzlich immer vor Ablauf der ordentlichen Abgabefrist beantragt werden. Sonst gilt die Erklärung als verspätet, was zu einer administrativen Bearbeitungskosten oder einer Mahngebühr führen kann – Beträge von 30 bis 100 Franken können dann fällig werden. Im schlimmsten Fall kommt es gar zu einer Ermessensveranlagung führen kann. Dabei schätzen die Behörden dein Einkommen oder deine Abzüge – und das dürfte meist schlechter für dich ausfallen als eine eigene, korrekt verschobene Einreichung…
Tipp 6: Wie kann ich meine Steuerrechnung bezahlen – und was sind die Vor- und Nachteile?
Wenn du deine Steuererklärung eingereicht hast, erstellt das Steueramt deiner Gemeinde daraus die sogenannte Steuerveranlagung. Basierend darauf bekommst du deine definitive Steuerrechnung. Diese kannst du auf verschiedene Arten begleichen – je nach Kanton, Zahlungsmodalitäten und persönlicher Situation.
Einmalzahlung (Gesamtbetrag auf einmal): Du bezahlst den gesamten fälligen Steuerbetrag auf einen Schlag.
Vorteile:
- einfach und erledigt, du hast keine offenen Posten
- in manchen Kantonen gibt es einen Zinsvorteil, wenn du vor der Fälligkeit bezahlst
- du vermeidest Mahngebühren und Teilzahlungszinsen
Nachteile:
- grössere Belastung auf einmal
- nicht für alle realistisch, z. B. bei schwankendem Einkommen
Tranchen, Raten- oder Teilzahlung: Du zahlst die Steuern in mehreren Tranchen, das heisst in mehreren monatlichen oder quartalsweisen Teilbeträgen, oft automatisch nach Vereinbarung mit der Steuerverwaltung oder gemäss Ratenplan.
Vorteile:
- budgetfreundlich – besser planbar
- flexibler Zahlungsfluss
- keine Mahnung, wenn du dich an den Plan hältst
Nachteile:
- in vielen Kantonen werden Verzugszinsen auf offenen Restbeträgen verrechnet
- Disziplin erforderlich, die Raten dürfen nicht vergessen werden
- kein Zinsvorteil wie bei der Einmalzahlung
Wer früh plant und die passende Zahlungsart wählt, spart Geld und Nerven. Wenn du unsicher bist, kontaktierst du am besten die Steuerverwaltung deiner Gemeinde – sie sind oft flexibler, als man denkt.
Weniger Aufwand, mehr Cash
Steuern zahlen musst du sowieso – also mach das Beste draus! Wer weiss, wie das System funktioniert, kann ohne grossen Aufwand sparen. Hol dir Unterstützung, frag nach, nutze Tools und Abzüge. So bleibt am Ende mehr Geld auf dem Konto – und du lernst gleich etwas fürs Leben.
Noch Fragen? Dann frag direkt bei deiner acrevis Beraterin oder deinem Berater nach. Wir helfen Dir gerne weiter – verständlich, persönlich und unkompliziert, als deine Bank fürs Leben.
Mein Beitrag im Rahmen des Solidaritätsprinzips
Hast du dich auch schon einmal gefragt, wieso du überhaupt eine Steuererklärung ausfüllen und Steuern zahlen musst? Kurz gesagt: Ohne Steuern läuft nichts. Mit deinen Steuerzahlungen hilfst du mit, dass unser Alltag in der Schweiz funktioniert – auch wenn du das vielleicht nicht jeden Tag bewusst merkst.
Hier ein paar Beispiele:
- Bildung: Schulen, Universitäten und Berufsschulen werden mit Steuergeldern finanziert.
- Gesundheit: Spitäler, Notfalldienste und Prävention – vieles wird steuerfinanziert.
- Öffentlicher Verkehr: Bus, Zug oder Tram fahren nicht von allein, hier braucht es neben den Ticketpreisen weitere öffentliche Gelder.
- Sicherheit: Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz sind für alle da.
- Infrastruktur: Strassen, Velowege, Spielplätze oder Abfallentsorgung
- Soziales: Unterstützungsleistungen für Menschen in schwierigen Lebenslagen
- Kultur und Freizeit: Bibliotheken, Museen, Sportplätze und Festivals profitieren ebenfalls
Sieh es so: Steuern sind also Deine Beteiligung an einer fairen, funktionierenden Gesellschaft. Wer verdient, trägt einen Teil bei. Das nennt sich Solidaritätsprinzip.
Damit nicht einfach pauschal allen Einwohnerinnen und Einwohnern gleich viel verrechnet wird, werden die Steuern je nach Einkommen und Vermögen erhoben. Und dieser individuelle Betrag wird eben mit der Steuererklärung ermittelt.
In der Schweiz zahlst du übrigens Steuern an drei Ebenen, nämlich an Gemeinde, Kanton und Bund. So wird sichergestellt, dass sowohl lokal als auch national Gelder vorhanden sind und in Infrastruktur und Dienstleistungen investiert werden können.