Jetzt handeln – bevor der Eigenmietwert fällt
Im September 2025 hat das Stimmvolk entschieden: Der Eigenmietwert wird voraussichtlich ab 2029 abgeschafft. Bis dahin lohnt sich für Eigenheimbesitzende vorausschauendes Planen: Unterhalt, energetische Sanierungen und eine clevere Hypothekenstrategie können heute noch steuerlich Vorteile bringen.
Ein Systemwechsel mit Signalwirkung: Mit der Abstimmung vom 28. September 2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum beschlossen. Gemäss aktueller Planung erfolgt die Umsetzung gestaffelt, frühestens ab der Steuerperiode 2029. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das eine gute Gelegenheit, die nächsten Jahre gezielt zu nutzen.
Was fällt weg und was bleibt offen?
Heute wird der Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuert. Gleichzeitig sind u. a. Schuldzinsen und werterhaltender Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts werden diese Abzüge sowohl auf Bundes- wie auch Kantonsebene wegfallen. Die Kantone haben jedoch Spielraum. Ob und in welchem Umfang einzelne Abzüge z.B. für Energie- oder Umweltschutzmassnahmen bestehen bleiben, wird sich in den kommenden Jahren klären.
Übergangsphase bis 2029: Investitionen klug timen
Wer Renovationen oder Unterhaltsarbeiten plant, kann bis zur Umsetzung der neuen Regelung oft noch von den bestehenden Abzugsmöglichkeiten profitieren. Abzugsfähig sind insbesondere werterhaltende Massnahmen wie Reparaturen, Fassaden- oder Dacharbeiten, der Ersatz veralteter Haustechnik sowie energetische Verbesserungen (z. B. Dämmung, Fenster, moderne Heizsysteme). Auch Investitionen wie Photovoltaik oder Ladeinfrastruktur sind heute häufig steuerlich relevant und werden teils zusätzlich durch Fördergelder unterstützt. Wichtig: Abzugsfähig sind werterhaltende, nicht wertvermehrende Investitionen wie z. B. Ausbauten oder eine Erhöhung des Ausbaustandards.
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Und genau hier beginnt die fundierte, persönliche Beratung der acrevis Bank. Denn: In einzelnen Fällen kann eine (Teil-)Amortisation sinnvoll sein, etwa zur Einhaltung von Tragbarkeitsrichtlinien oder bei einer Reduktion der Einkünfte im Alter. Eine vorzeitige Rückzahlung ist aber nicht immer die beste Lösung. Wer über freie Mittel verfügt, kann – statt zu amortisieren – auch auf andere Ziele hinarbeiten:
• Vorsorge stärken: Zusätzliche Einzahlungen in die dritte Säule, sprich auf Ihr 3a-Konto oder in Ihre 3a-Wertschriftenlösung, oder Einkäufe in die Pensionskasse verbessern die Altersvorsorge und bringen weiterhin Steuerersparnisse.
• Kapital anlegen: Je nach Risikoprofil und Anlagehorizont bieten sich Anlageprodukte mit attraktiven Renditechancen an – oft lukrativer als eine Schuldreduktion.
• Liquidität sichern: Gerade bei grösseren Immobilienprojekten oder Lebensereignissen kann es sinnvoll sein, liquide zu bleiben, statt Kapital zu binden.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt neue Spielregeln, neue Herausforderungen und neue Chancen. Sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Beraterin oder Ihrem persönlichen Berater bei acrevis. Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation, Ihren Zielen und Ihrer finanziellen Planung passen. So bleibt Ihre Finanzierung nachhaltig und Ihre Liquidität sinnvoll genutzt. Vereibaren Sie jetzt einen unverbibndlichen Beratungstermin.