Liebe ist… gemeinsam vorsorgen und planen

Happy Valentine!

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acrevis Finanztipp
rund ums gemeinsame Leben

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rund ums gemeinsame Leben

Am 14. Februar 2026 ist Valentinstag. An diesem Tag feiern wir die Liebe. Ein guter Moment, um innezuhalten und gemeinsam über die Zukunft nachzudenken. Denn wer gemeinsam plant, sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit vor, sondern stärkt auch das gegenseitige Vertrauen in der Partnerschaft.

Liebe ist mehr als ein Gefühl. Sie zeigt sich in den kleinen Dingen des Alltags und in den grossen Entscheidungen. Wer sich gemeinsam für ein Leben zu zweit entscheidet, tut gut daran, auch gemeinsame finanzielle Weichen zu stellen. Ob verheiratet, im Konkubinat oder als Familie mit Kindern: Die richtige Vorsorge schützt nicht nur das eigene Alter, sondern auch die Liebsten im Fall der Fälle. Gerade zum Valentinstag lohnt sich ein Blick auf dieses Thema. Zugegeben: Nicht romantisch im klassischen Sinn – aber Ausdruck echter Fürsorge.

Warum gemeinsame Vorsorge so wichtig ist

Viele Paare schieben das Thema Vorsorge vor sich her. Dabei ist gerade im Zusammenleben vieles komplexer, als man denkt. Eine durchdachte Vorsorgeplanung bringt Klarheit in zentrale Fragen wie:

 

  • Wer übernimmt welche Risiken?

 

  • Was passiert bei Krankheit, bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall oder bei Invalidität? Und wer ist abgesichert, wenn etwas passiert?

 

  • Wie wird das Einkommen im Ruhestand gesichert? Reicht unsere Altersvorsorge, um den gewohnten Lebensstil zu halten?

 

  • Sind unsere gemeinsamen Ziele – etwa ein Eigenheim oder eine Weltreise im Alter – finanziell realisierbar?

Konkubinat oder Ehe – das macht einen Unterschied

In der Schweiz werden Ehepaare und Konkubinatspaare rechtlich sehr unterschiedlich behandelt. Das hat vor allem bei der Vorsorge weitreichende Konsequenzen.

 

Für Ehepaare gilt:

 

  • Der überlebende Ehepartner hat Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente (AHV/IV).
  • In der Pensionskasse kann eine Ehegattenrente vereinbart sein.
  • Bei Erbschaften besteht ein gesetzlicher Anspruch.

 

Für Konkubinatspaare gilt:

 

  • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Rentenleistungen oder Erbschaften.
  • Ohne schriftliche Vereinbarungen geht der Lebenspartner im Todesfall leer aus.
  • Es braucht klare Regelungen per Testament, Vorsorgeauftrag und Begünstigtenregelungen bezüglich der 2. und 3. Säule.

Die drei Säulen gemeinsam optimal nutzen

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen. Wer gemeinsam plant, kann Synergien nutzen und Lücken gezielt schliessen.

 

  • Staatliche Vorsorge (1. Säule – AHV/IV): Sie sichert das Existenzminimum. Für Paare gilt ein gemeinsamer Plafond – dieser ist tiefer als die Summe zweier Einzelrenten. Wer verheiratet ist, sollte deshalb frühzeitig die Auswirkungen auf die Rente prüfen.

 

  • Berufliche Vorsorge (2. Säule – Pensionskasse): Hier lohnt sich ein Vergleich. Verdient ein Partner deutlich mehr oder hat einen besseren Arbeitgeber, kann das zu grossen Unterschieden führen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu prüfen – auch aus steuerlichen Gründen.

 

  • Private Vorsorge (3. Säule): Die 3. Säule bietet grösste Flexibilität – insbesondere die Säule 3a mit Steuervorteilen. Paare können hier individuell oder gemeinsam planen, etwa indem Säule 3a-Konten oder auch Säule 3a Wertschriftenlösungen auf beide Personen aufgeteilt werden, beim Kauf eines Eigenheims ein Bezug aus der 3. Säule gemeinsam geplant und koordiniert wird sowie generell Begünstigte sorgfältig festgelegt werden.

 

Mit einer persönlichen acrevis Finanzplanung lassen sich Lücken und Optimierungsmöglichkeiten schnell und transparent erkennen.

Schutz für den Fall der Fälle

Mit Weitblick absichern: Was passiert, wenn einer von beiden plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist? Wer trifft dann medizinische und finanzielle Entscheidungen? Diese Dokumente gehören in jede Partnerschaft, damit man im Fall der Fälle nicht im Regen steht:

 

  • Vorsorgeauftrag: Regelt, wer im Fall der Urteilsunfähigkeit Entscheidungen trifft.

 

  • Patientenverfügung: Bestimmt medizinische Massnahmen im Notfall.

 

  • Testament: Unverzichtbar, insbesondere im Konkubinat.

 

  • Begünstigtenregelungen: Für 2. und 3. Säule individuell festlegen – Konkubinatspartner müssen aktiv begünstigt werden.

Früh anfangen lohnt sich, auch als Familie

Kinder verändern die Lebensplanung – und stellen neue Fragen an die finanzielle Vorsorge. Wie sichern wir die Ausbildung? Wer trägt die finanzielle Last bei einem Unglück? Was geschieht mit dem Eigenheim? Verschiedene Punkte sind für junge Familien wichtig, unter anderem:

 

  • Risikoversicherungen für den Todes- oder Invaliditätsfall prüfen
  • Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit analysieren (Stichwort Vorsorgelücken)
  • Frühzeitig Kindersparen oder Bildungsfonds einrichten
  • Bei Trennung oder Scheidung klare Regelungen treffen

Liebe ist auch finanzielle Fürsorge

Wer gemeinsam vorsorgt, sorgt auch für Vertrauen, Sicherheit und Stabilität. Das schafft Freiräume – für gemeinsame Träume, Reisen oder ein ruhiges Leben im Alter. Nutzen Sie den Valentinstag als Anlass für ein Gespräch über die gemeinsame Zukunft. Auch wenn das Thema nicht romantisch ist – es zeigt, wie viel Ihnen aneinander liegt.

Finanzielle Entscheidungen sind so individuell wie jede Partnerschaft. Und oft komplex – besonders, wenn es um langfristige Vorsorge und Absicherung geht. Eine persönliche Beratung oder eine massgeschneiderte Finanzplanung durch acrevis schaffen Klarheit und helfen, einen Plan zu entwickeln, der zur eigenen Lebenssituation passt. So können Sie sicher sein, dass Sie und Ihre Liebsten gut vorbereitet sind. Heute, morgen und im Alter. Wir sind gerne für Sie da – als Ihre acrevis, Ihre Bank fürs Leben.